Warum wird nach im Wasser vermissten Personen gesucht?

Der Tod und der Verlust von geliebten Menschen sind ein unabwendbarer Bestandteil des Lebens. Eine würdevolle Bestattung oder andere Rituale, auch die Möglichkeit, eine Grabstätte aufsuchen zu können, helfen beim Abschiednehmen und bei der Bewältigung der Trauer. Manchen Trauernden tut es gut, den Verstorbenen noch einmal zu sehen oder ihn zu berühren, um seinen Tod im wahrsten Sinne zu „begreifen“. 
All das ist den Angehörigen von im Wasser vermissten Personen nicht möglich. Ihnen fehlt die endgültige Gewissheit über den Verbleib des verschwundenen Menschen bzw. den genauen Liegeort seiner sterblichen Überreste. Die Trauerarbeit in einer solchen Situation gestaltet sich sehr schwierig; deswegen ist es sinnvoll, selbst Jahre nach dem Verschwinden einer Person noch nach ihrer Leiche zu suchen. 

Wie reagieren Hinterbliebene auf den Fund der Leiche eines im Wasser vermissten Angehörigen?

Jeder Mensch reagiert anders auf eine derartige Nachricht; vor dem Hintergrund zweier möglicher Ausgangslagen können gewisse Tendenzen in der Reaktion nur vermutet werden:

  • Es gab keine Zeugen für das Unglück, für ein Ertrinken bzw. Untergehen im Wasser sprechen lediglich Indizien wie beispielsweise persönliche Gegenstände des Vermissten am Ufer;
  • Bei dem Unglück waren Zeugen zugegen, die das Ertrinken bzw. Untergehen der vermissten Person beobachten und bestätigen konnten.

Die erstere Situation kommt der Überbringung einer Todesnachricht nahe. Bis zuletzt kann die Hoffnung bestanden haben, dass der Vermisste nicht tot ist, sondern aus irgendwelchen Gründen nicht mehr nach Hause kommen konnte oder wollte und woanders gelebt hat. In beiden Fällen sehen sich die Hinterbliebenen erneut und schlagartig mit dem schmerzlichen Verlust und ihren eigenen Gefühlen konfrontiert; die spontanen Reaktionen sind dementsprechend meist emotional und ungefiltert, sie spiegeln die individuellen Verarbeitungs- oder auch Verdrängungsstrategien wieder.

Sollte ein gefundener Leichnam nach längerer Liegezeit überhaupt noch geborgen werden?

Am Ufer eines Gewässers zu stehen und nur eine vage Vorstellung davon zu haben, wo darin die Leiche des geliebten Menschen liegen könnte oder ob es überhaupt eine Leiche gibt, ist für die meisten Hinterbliebenen kaum auszuhalten. Manche gehen nicht mehr ans Wasser oder schieben das Geschehene weit von sich, hängen zwischen Verzweiflung und Hoffnung fest, insbesondere dann, wenn es keine Zeugen für den Unglücksfall bzw. das Ertrinken gibt. Endlich zu wissen, wohin der Vermisste wirklich verschwunden ist, wo sich seine sterblichen Überreste befinden und damit einen konkreten, erreichbaren Ort zum Trauern zu haben ist von größter Wichtigkeit für den Bewältigungsprozess und bietet eine Chance, inneren Frieden zu finden.

Es kommt allerdings auch vor, dass Angehörige eine Leiche aus verschiedenen Gründen an Ort und Stelle belassen möchten; doch auch in solchen Fällen spricht Einiges dafür, den Leichnam aus dem Wasser zu holen:

  • andere Hinterbliebene, die für eine Bergung und Bestattung sind;
  • Berufsfischer und Angler, die immer wieder Leichen und Leichenteile mit ihren Netzen und Angeln heraufziehen und darauf nicht vorbereitet sind;
  • Kinder oder Badegäste, die eine Leiche oder Teile davon finden könnten;
  • Taucher, die bei ihren Tauchgängen unvorbereitet auf Leichen stoßen.

Wer trägt die Kosten für die Suche nach dem Leichnam?

Wenn die Suchmaßnahmen von Seiten der Behörden (Polizei und Staatsanwaltschaft) abgeschlossen wurden und die vermisste Person bis dahin nicht gefunden werden konnte, besteht für die Angehörigen die Möglichkeit, die Weitersuche privat zu organisieren und zu finanzieren. Die Kosten richten sich nach Aufwand, Größe des Suchgebiets, Wassertiefe und weiteren Faktoren und werden von Fall zu Fall vereinbart. 

Wer birgt die Leiche und wer kommt für die Kosten auf?

Die Bergung einer Leiche fällt in den Aufgabenbereich der Polizei. Sie führt die Bergung durch und trägt die Kosten, wenn

  • nicht sicher ist, um wen es sich bei der Leiche handelt;
  • die Todesursache unklar ist;
  • Aufwand und Kosten im Rahmen sind. 

Nach der Bergung eines Leichnams wird er an die Gerichtsmedizin übergeben, um die Identität und nach Möglichkeit die Todesursache durch eine Obduktion festzustellen; die Kosten hierfür werden in der Regel ebenfalls vom Staat übernommen. Die Beerdigungskosten hingegen sind von den Angehörigen zu tragen. Alle anfallenden Aufwendungen werden stets vor einer Bergung geklärt.

Sollten die Hinterbliebenen den Leichnam sehen?

Das bleibt natürlich jedem selber überlassen; zur Identifizierung ist es nicht vonnöten. Jeder Mensch hat ein Gefühl dafür, was er aushalten kann oder sich zumuten möchte und was nicht; das gilt es selbstverständlich zu respektieren. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass der Anblick der sterblichen Überreste eines geliebten Menschen zwar nicht einfach ist, aber viele Phantasiebilder verdrängen kann, die oftmals schlimmer sind als die tatsächlichen. Die realen Bilder machen das Begreifen und damit die Trauerarbeit leichter.

Wenn es den Hinterbliebenen nicht möglich ist, die Leiche in dem kurzen Zeitrahmen zwischen Bergung und Bestattung anzusehen, sie jedoch später das Bedürfnis danach verspüren, so können sie auf Bildmaterial zurückgreifen, das bereits von der Auffindesituation des Körpers unter Wasser und später in der Gerichtsmedizin bzw. beim Bestattungsunternehmen angefertigt wird.